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   BVerwG, 05.11.1968 - I C 29.64   

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BVerwG, 05.11.1968 - I C 29.64 (https://dejure.org/1968,1063)
BVerwG, Entscheidung vom 05.11.1968 - I C 29.64 (https://dejure.org/1968,1063)
BVerwG, Entscheidung vom 05. November 1968 - I C 29.64 (https://dejure.org/1968,1063)
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerwG, 28.01.1960 - I A 17.57

    Anforderungen an die Klagebefugnis - Schutz gegen die Zulassung von

    Auszug aus BVerwG, 05.11.1968 - I C 29.64
    In Übereinstimmung mit der Rechtsprechung des erkennenden Senats(Urteile vom 28. Januar 1960 - BVerwG I C 182.57 - [MDR 1960, 523] undvom 4. November 1965 - BVerwG I C 40.63 -)ist das Berufungsgericht davon ausgegangen, daß die genannten Schutzvorschriften Ausländern auch dann zugute kommen können, wenn die Gründe für ihre Anwendung erst nach dem Verlassen des Landes der Staatsangehörigkeit entstanden sind.

    Auf dieser Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts beruht dasUrteil des erkennenden Senats vom 28. Januar 1960 - BVerwG I C 182.57 - (MDR 1960, 523).

  • BVerwG, 04.11.1965 - I C 40.63

    Voraussetzungen der Anerkennung als ausländischer Flüchtling - Anspruch auf

    Auszug aus BVerwG, 05.11.1968 - I C 29.64
    In Übereinstimmung mit der Rechtsprechung des erkennenden Senats(Urteile vom 28. Januar 1960 - BVerwG I C 182.57 - [MDR 1960, 523] undvom 4. November 1965 - BVerwG I C 40.63 -)ist das Berufungsgericht davon ausgegangen, daß die genannten Schutzvorschriften Ausländern auch dann zugute kommen können, wenn die Gründe für ihre Anwendung erst nach dem Verlassen des Landes der Staatsangehörigkeit entstanden sind.

    Die weitergehende Auffassung des Berufungsgerichts, daß es im Gegensatz zur bisherigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts nicht darauf ankommen könne, aus welchen Gründen der Beitritt erfolgt sei, hat der Senat, woran, er festhält, bereitsmit Urteil vom 4. November 1965 - BVerwG I C 40.63 - zurückgewiesen.

  • BVerwG, 28.01.1960 - I C 182.57

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 05.11.1968 - I C 29.64
    In Übereinstimmung mit der Rechtsprechung des erkennenden Senats(Urteile vom 28. Januar 1960 - BVerwG I C 182.57 - [MDR 1960, 523] undvom 4. November 1965 - BVerwG I C 40.63 -)ist das Berufungsgericht davon ausgegangen, daß die genannten Schutzvorschriften Ausländern auch dann zugute kommen können, wenn die Gründe für ihre Anwendung erst nach dem Verlassen des Landes der Staatsangehörigkeit entstanden sind.

    Auf dieser Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts beruht dasUrteil des erkennenden Senats vom 28. Januar 1960 - BVerwG I C 182.57 - (MDR 1960, 523).

  • BVerfG, 04.02.1959 - 1 BvR 193/57

    Politisch Verfolgter

    Auszug aus BVerwG, 05.11.1968 - I C 29.64
    Das Bundesverfassungsgericht will, wie der Entscheidung in BVerfGE 9, 174 zu entnehmen ist, für das.
  • BVerwG, 07.10.1975 - I C 46.69

    Grundrecht auf Asyl - Politisch Verfolgte - Zurückweisung des Zufluchtsuchenden -

    Sie gewährt Asyl insbesondere auch in den Fällen, in denen begründete Verfolgungsfurcht durch Umstände hervorgerufen wird, die erst nach Verlassen des Heimatlandes eingetreten sind und die der Asylbewerber aus Gründen politischer Überzeugung auch selbst willentlich geschaffen haben kann (ständige Rechtsprechung des erkennenden Senats, Urteile vom 28. Januar 1960 - BVerwG 1 C 182.57 - [MDR 1960, 523 = Buchholz 402.22 Art. 1 GK Nr. 10]; vom 4. November 1965 - BVerwG 1 C 40.63 - [Buchholz a.a.O. Nr. 16); vom 5. November 1968 - BVerwG 1 C 29.64 - vom 1. Juli 1975 - BVerwG 1 C 44.68 - vgl. ferner BVerfGE 9, 174 [181]).
  • BVerwG, 01.07.1975 - I C 44.68

    Anspruch auf Asyl - Anerkennung als Asylberechtigter

    Danach kann ein Beitritt, insbesondere wenn er kurz vor dem Asylverfahren oder währenddessen erfolgt, nur ausnahmsweise, nämlich nur dann zur Anerkennung als Asylberechtigter führen, wenn besondere Umstände dafür sprechen, daß er auf politischer Überzeugung beruht und nicht mangels anderer Asylgründe lediglich zum Vorwand dient, eine sonst nicht zu erreichende Anerkennung - und zumeist auch eine sonst nicht zu erlangende Aufenthaltserlaubnis - durchzusetzen (Urteile vom 4. November 1965 - BVerwG. I C 40.63 - [Buchholz 402.22 Art. 1 GK Nr. 16] und vom 5. November 1968 - BVerwG I C 29.64 -).
  • BVerwG, 08.08.1974 - I B 84.73

    Allgemeine Anforderungen an die Einlegung einer Nichtzulassungsbeschwerde -

    Das ist nicht der Fall, wenn er, wie nach den vom Berufungsgericht getroffenen Feststellungen beim Kläger, im Rahmen einer Prüfung aller Umstände des Sachverhalts nur zu dem Zwecke herbeigeführt erscheint, über die Erlangung des Asylrechts zu einer sonst nicht zu erreichenden Aufenthaltserlaubnis zu kommen (Urteile vom 28. Januar 1960 - BVerwG I C 182.57 - [MDR 1960, 523 = Buchholz 402.22 Art. 1 GK Nr. 10]; 13. März 1962 - BVerwG I C 145.59 - [Buchholz a.a.O. Nr. 12]; 4. November 1965 - BVerwG I C 40.63 - [Buchholz a.a.O. Nr. 16]; 5. November 1968 - BVerwG I C 29.64 - vgl. auch BVerfGE 9, 174 [181]).
  • BVerwG, 29.11.1977 - 1 C 25.75

    Anerkennung als Asylberechtigter - Zulassung der Revision wegen Vorliegens von

    Das Berufungsgericht hält in Fortführung der von ihm angezogenen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts über die Asylgewährung in den Fällen des Beitritts zu regimefeindlichen Emigrantenorganisationen kurz vor oder während des Asylverfahrens (Urteile vom 28. Januar 1960 - BVerwG 1 C 182.57 - [Buchholz 402.22 Art. 1 GK Nr. 10], vom 4. November 1965 - BVerwG 1 C 40.63 - [Buchholz 402.22 Art. 1 GK Nr. 16], vom 5. November 1968 - BVerwG 1 C 29.64 -, vom 1. Juli 1975 - BVerwG 1 C 44.68 - [Buchholz 402.24 § 28 AuslG Nr. 9]) eine Anerkennung des sich auf den Beitritt berufenden Asylsuchenden nur dann für gerechtfertigt, wenn der Beitritt als Folge einer bereits im Heimatstaat zum Ausdruck gekommenen, fortdauernden politischen Überzeugung und mithin als auf echter politischer Überzeugung beruhend angesehen werden könne.
  • BVerwG, 18.03.1977 - 1 B 242.76

    Beschränkung einer Prüfung des beschließenden Senats auf fristgerecht

    Es ist vielmehr in Übereinstimmung mit diesem Urteil und der es im grundsätzlichen bestätigenden, weiteren, einschlägigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. u.a. Urteile vom 5. November 1968 - BVerwG I C 29.64 - und vom 1. Juli 1975 - BVerwG I C 44.68 -) davon ausgegangen, daß der kurz vor oder während des Asylverfahrens erfolgte Beitritt zu einer Emigrantenorganisation nur ausnahmsweise, nämlich dann asylbegründende Wirkung hat, wenn zu dem Beitritt als solchem besondere Umstände hinzutreten, die dies rechtfertigen.
  • BVerwG, 12.07.1972 - I B 44.71
    Im Revisionsverfahren ist eine klärende Fortentwicklung der Rechtsprechung des beschließenden Senats (Urteil vom 4. November 1965 - BVerwG I C 40.63 - [Buchholz 402.22 Art. 1 GK Nr. 16] und vom 5. November 1968 - BVerwG I C 29.64 -) zu der Frage zu erwarten, wann besondere Umstände vorliegen, die dem Beitritt zu einer Emigranten-Organisation asylbegründende Wirkung verleihen.
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